Terminabsage

                                                     Absageregelung 


Kurzfristig abgesagte oder nicht abgesagte Termine werden in Rechnung gestellt!

 

Bei einer Terminabsprache mit meiner Praxis kommt ein Dienstleistungsvertrag gemäß §611 BGB zustande.

Sie müssen Ihren Termin ändern oder verschieben?

Dazwischen kommen kann immer etwas. Einen vereinbarten Termin können Sie ändern oder absagen. Wichtig ist RECHTZEITIG.


Meine Praxis ist eine Bestellpraxis. Auf unseren Termin bereite ich mich sorgfältig vor, damit wir die gemeinsame Zeit so effektiv wie möglich nutzen können.
Nicht eingehaltene Termine können in der Regel nicht kurzfristig neu belegt werden, das führt nicht nur in meiner Praxis zu Leerlauf, sondern nimmt auch anderen Kunden die Möglichkeit einen früheren Behandlungstermin bei mir wahrnehmen zu können.

 

Deshalb beachten Sie bitte

Terminabsagen müssen mindestens 48 Stunden (2 Werktage, Werktage = Montag bis Freitag) vorher erfolgen. Sie können per E-Mail, oder durch Anruf erfolgen. Während der Behandlungen ist das Telefon nicht besetzt.


Sollte der Kunde nicht zu dem vereinbarten Termin erscheinen oder rechtszeitig absagen, ist eine Ausfallgebühr gemäß §615 BGB zu zahlen:

  • Absagen bis 48 Stunden vor Termin bleiben kostenfrei.
  • Für jeden Termin, der nicht mindestens zwei Werktage ( Montag – Freitag) vorher abgesagt wird, berechne ich ein Ausfallhonorar von 50%.
  • Bei kurzfristigeren Absagen oder Nichterscheinen berechne ich das volle Honorar.


Es besteht meinerseits keine zeitlich gebundene Absageverpflichtung.

 

Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis!